Hier finden Sie häufig gestellte Fragen rund um das Thema Feierlichkeiten, Ihren Museumsbesuch oder allgemeine Themen.
Sollten Sie Ihre Antwort hier nicht finden, sprechen Sie uns gerne an!
Die Genusswerkstatt by GOP ist unser fester Cateringpartner, welcher Ihre Feierlichkeit mit plant und durchführt. Für orientalische Speisen sprechen Sie uns bitte an. Alle anderen Dienstleister dürfen Sie frei einbringen, gerne sprechen wir Ihnen auch Empfehlungen aus.
Ja, das ist nach vorheriger Absprache und Terminfindung möglich. Weitere Informationen finden Sie hier.
Nein, Übernachtungsmöglichkeiten sind leider nicht vorhanden.
Eine Übersicht über die zu mietenden Räume finden Sie in unserer Bankettmappe, welche Sie hier finden können.
Wir verfügen über einen eigenen Parkplatz, auf dem Ihre Gäste parken können. Zudem gibt es die „Parkpalette“, bei der das Parken im oberen Bereich kostenfrei ist. Für die Anfahrt geben Sie bitte „Reitweg“ (ohne Hausnummer) und die Postleitzahl von Bückeburg (31675) ein. Bus- und Wohnmobilstellplätze sind ebenfalls vorhanden, diese können aber nicht reserviert werden.
Ja, solange es ein kleiner Hund ist, der während der Führung auf dem Arm | in der Handtasche getragen wird.
Der Schlossshop und die Alte Schlossküche sowie die sanitären Anlagen sind barrierefrei, alle anderen Teile des Schlosses leider nicht. Für den Zugang zu den barrierefreien sanitären Anlagen sprechen Sie bitte unser Schlosspersonal an.
Im Schlossgebäude ist unser Restaurant/Café „Alte Schlossküche“. Bitte erfragen Sie die aktuellen Öffnungszeiten oder weitere Informationen telefonisch unter 05722/9558-30.
In unserem ausgesuchten Sortiment im Schloss Shop gibt es viele Dinge, die das Leben schöner machen. Unsere Mitarbeiter freuen sich über Ihren Besuch! Die Öffnungszeiten des Schlossshops finden Sie hier.
Ja, vorausgesetzt Sie erwerben eine kostenpflichtige Fotoerlaubnis bei uns im Schloss Shop.
Schreiben Sie uns gerne eine Email (veranstaltungen@schloss-bueckeburg.de) oder rufen Sie uns unter 05722-9558 50 an und teilen uns mit, über welchen Wert wir den Gutschein ausstellen dürfen.
Nach Erhalt Ihrer Adresse (zur Gutscheinzustellung) und der E-Mail-Adresse (zur Rechnungszusendung) senden wir Ihnen die Rechnung zu.
Nach dem Ausgleich erhalten Sie den Gutschein postalisch zugesandt.
Sie können den Gutschein natürlich auch bestellen und dann bei uns im Schloss abholen, hierbei wird der Rechnungsbetrag dann vor Ort fällig.
Gutscheine, die Sie im Schlossshop kaufen, sind ausschließlich im Schlossshop einlösbar.
Gutscheine sind grundsätzlich drei Jahre ab dem Ende des Jahres, in dem der Gutschein ausgestellt wurde, gültig (§§ 195, 199 BGB).
Die Summe eines Gutscheines kann nicht in bar ausgezahlt werden, allerdings ist es möglich, dass eine andere als die bestimmte Person einen Gutschein einlöst.
Nein, das ist leider nicht möglich. Da unsere Tickets aber nicht personifiziert sind, können Sie sie problemlos weitergeben.
Ja, beides ist bei uns im Schloss Shop möglich.
Nein, das ist leider nicht möglich.
Die AGBs finden Sie unter diesem Link: